Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Fischer

  1. Allgemeines

    Die Aufgabe der Musikschule besteht darin, musische Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien - und Liebhabermusizieren heranzubilden, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten. Ziel der musischen und pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der instrumentalen, vokalen oder künstlerischen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik, Tanz und Kunst zu wecken.

  2. Geltungsbereich

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Fischer und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Während der allgemeinen Geschäftszeiten der Musikschule liegen die AGB zur Einsichtnahme aus.

  3. Rechtsverhältnis

    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

  4. Ferien – und Feiertage

    Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung des Freistaates Thüringen.

  5. Geschäftsstelle / Unterrichtsorte

    Die Schulleitung und die Verwaltung befinden sich in der Hauptgeschäftsstelle, Neumarkt 1 in 07907 Schleiz.
    Der Unterricht findet in der Hauptgeschäftsstelle Schleiz, in der Zweigstelle Pößneck, in Schulen, Kindergärten sowie anderen geeigneten Räumen statt.

  6. Unterrichts- oder Kursaufnahme

    Anmeldungen können unter Verwendung des entsprechenden Formulars der Musikschule, per Fax, per Internet oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Der Widerruf ist zu richten an: Musikschule Fischer
    Neumarkt 1
    07907 Schleiz.

  7. Lehrkräfte

    Die Zuweisung der Lehrkraft wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen. Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft.

  8. Laufzeit des Vertrages

    Der Unterrichtsvertrag im Instrumental- und Vokalunterricht wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag für Kurse wird für die jeweilige Kursdauer abgeschlossen.

  9. Beendigung des Unterrichts- oder Kursvertrages

    Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es besteht eine dreimonatige Probezeit. Diese beginnt mit der ersten Unterrichtsstunde. Soweit der Schüler den Vertrag über die Dauer der Probezeit nicht fortsetzen will, hat er dieses der Schulleitung bis zum 10. Werktag vor dem Ablauf der Probezeit schriftlich mitzuteilen. Ansonsten wird der Vertrag unbefristet weitergeführt. Es gelten die nachstehend genannten Kündigungsfristen. Der Vertrag kann nach der ersten Untrrichtsstunde schriftlich beidseitig jeweils alle sechs Monate gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor der möglichen Vertragsbeeendigung bei der Musikschule Fischer eingegangen sein. Bei einer Reduzierung bzw. Auflösung einer Gruppe wird sich die Musikschule darum bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies nicht unter zumutbaren Bedingungen möglich ist, steht der Musikschule ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Sind Entgelte im voraus entrichtet worden, erfolgt an den Schüler oder den gesetzlichen Vertreter eine Rückerstattung für die nicht durchgeführten Unterrichtsstunden. Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

  10. Unterricht

    Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar.

  11. Teilnahmebestätigungen/Zertifikate

    Nach jeweiligen Lernabschnitten werden jedem Schüler die Teilnahme und sein derzeitiger Ausbildungsstand durch die Lehrkraft schriftlich beurkundet: Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht.

  12. Entgelttarife

    Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Diese beinhaltet ein einmaliges Aufnahmeentgelt, das jährliche Unterrichtsentgelt, Kursentgelte und Entgelte für die Überlassung von Instrumenten. Die Entgeltpflicht eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder das er dem Unterricht, aus welchen Gründen auch immer, fernbleibt. Bei Vorliegen eines ärtzlichen Attestes wird für die Zeit der Erkrankung kein Unterrichtsentgelt erhoben.

  13. Mietinstrumente

    Soweit entsprechende Musikinstrumente im Fundus der Musikschule vorhanden sind, können diese gegen ein Nutzungsentgelt, das in der Entgeltordnung ausgewiesen ist, an Schüler der Musikschule ausgegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. Während der Zeit der Gebrauchsüberlassung haftet der Schüler für alle Schäden, die an dem Instrument sowie dem Zubehör bzw. bei Verlust entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich durch die Musikschule zu vertreten sind. Dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter wird empfohlen, eine Instrumentenversicherung abzuschließen. Den Schülern ist es nicht gestattet überlassene Instrumente an andere Schüler oder dritte Personen weiterzugeben.

  14. Haftung

    Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht. Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule zugefügte Schäden.

  15. Datenschutz

    Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Regelungen des Thüringischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. 

  16. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Schleiz.

 

Schleiz, 01.11.2015

Schleiz

Neumarkt 1
(rechts neben dem WEKA-Haupteingang)

E-Mail: info@musikschule-fischer.de
Tel. / Fax. (03663) 400 597

Pößneck

Lutherplatz 4
(100 m oberhalb der
Raiffeisen Volksbank)

E-Mail: info@musikschule-fischer.de
Tel. (03647) 42 13 49