Entgeltordnung

Entgeltordnung der Musikschule Fischer

Die Musikschule Fischer erlässt im Rahmen ihrer Tätigkeit folgende Entgeltordnung:

  1. Aufnahmeentgelt

    Das Aufnahmeentgelt, welches zu Vertragsabschluss für einen regelmäßigen Unterricht fällig wird, beträgt einmalig 20 €.

  2. Unterrichtsentgelt

    Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt, welches in monatlichen Raten fällig ist.
    Es beträgt

    • im wöchentlichen Einzelunterricht monatlich 60,- €
    • im 14-tägigen Einzelunterricht monatlich 37,- €
    • im Gruppenunterricht monatlich 47, - €
  3. Kursentgelt

    Kursentgelte richten sich nach Inhalt und Umfang des Kurses. Sie sind bei Vertragsabschluss vor Beginn des Kurses fällig, sofern der Kurs nicht länger als einen Monat dauert. Für länger währende Kurse können monatliche Zahlungen vereinbart werden.

  4. Entgelt für die Überlassung von Musikinstrumenten

    Die Musikschule Fischer stellt im Rahmen ihrer Bestände Instrumente gegen ein Entgelt zur Verfügung.
    Für die Überlassung eines Instrumentes wird ein wöchentliches Entgelt festgelegt.
    Das wöchentliche Entgelt für ein Keyboard beträgt 2, - €.

  5. Zahlungsmodalitäten

    Das Jahresentgelt kann in zwölf (monatliche Zahlung) oder vier (vierteljährliche Zahlung) gleichen Teilbeträgen entrichtet werden. Die Teilbeträge sind jeweils bis zum 5. eines jeden Monats, bzw. bis zum 5. Tag eines neuen Quartals im voraus fällig.

Schleiz, 10.06.2022

Schleiz

Neumarkt 1
(rechts neben dem WEKA-Haupteingang)

E-Mail: info@musikschule-fischer.de
Tel. / Fax. (03663) 400 597

Pößneck

Lutherplatz 4
(100 m oberhalb der
Raiffeisen Volksbank)

E-Mail: info@musikschule-fischer.de
Tel. (03647) 42 13 49