Entgeltordnung der Musikschule Fischer
Die Musikschule Fischer erlässt im Rahmen ihrer Tätigkeit folgende Entgeltordnung:
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Aufnahmeentgelt
Das Aufnahmeentgelt, welches zu Vertragsabschluss für einen regelmäßigen Unterricht fällig wird, beträgt einmalig 20 €.
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Unterrichtsentgelt
Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt, welches in monatlichen Raten fällig ist.
Es beträgt- im wöchentlichen Einzelunterricht monatlich 60,- €
- im 14-tägigen Einzelunterricht monatlich 37,- €
- im Gruppenunterricht monatlich 47, - €
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Kursentgelt
Kursentgelte richten sich nach Inhalt und Umfang des Kurses. Sie sind bei Vertragsabschluss vor Beginn des Kurses fällig, sofern der Kurs nicht länger als einen Monat dauert. Für länger währende Kurse können monatliche Zahlungen vereinbart werden.
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Entgelt für die Überlassung von Musikinstrumenten
Die Musikschule Fischer stellt im Rahmen ihrer Bestände Instrumente gegen ein Entgelt zur Verfügung.
Für die Überlassung eines Instrumentes wird ein wöchentliches Entgelt festgelegt.
Das wöchentliche Entgelt für ein Keyboard beträgt 2, - €. -
Zahlungsmodalitäten
Das Jahresentgelt kann in zwölf (monatliche Zahlung) oder vier (vierteljährliche Zahlung) gleichen Teilbeträgen entrichtet werden. Die Teilbeträge sind jeweils bis zum 5. eines jeden Monats, bzw. bis zum 5. Tag eines neuen Quartals im voraus fällig.
Schleiz, 10.06.2022